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Berufskraftfahrer:

Da war noch was:


Wissen/Nachschlagewerk:

ihr findet hier interessante Gerichtsurteile, sowie Wichtiges um den Führerschein.
ACHTUNG: bitte beachte: wenn beispielsweise das OLG in Dresden ein Urteil fällt, heißt es noch lange nicht, das Baden-Württemberg das auch so sieht.

 

B wie Begleitendes Fahren ab 17  
Begleitendes Fahren ab 17 - Infos und echt Interessantes  
F  
Führerschein aus Tschechien???  
G wie Geschwindigkeit / Tempo  
Tempoüberschreitung in zeitlich, engem Zusammenhang:  
P wie Parken  
Niemals ohne Parkausweis: (Anwohner)  
Promillerechner:  
R wie rote Ampel  
Rotlichtverstoß kann Versicherungsschutz kosten:  
S wie Schluesselzahlen auf dem Führerschein  
Schluesselzahlen  
U wie Unfall  
Fahrzeug DARF repariert werden:  
   

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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

powered by verkehrsportal.de
 
Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: [1..300]
              Abstand: Meter
Wertebereich: [1..150]
Probezeit:

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Über unser Kontaktformular kannst Du weitere Verstöße erfragen; wir haben immer den aktuellsten Bußgeldkatalog vorliegen! (kost auch nix)

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Promillerechner... so schnell ist Schluß mit lustig...

www.tuev-sued.de/bar

 

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Tempoüberschreitung in zeitlich, engem Zusammenhang:

Bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in einem unmittelbaren zeitlich-räumlichen und innerern Zusammenhang stehen, ist von nur einer Tat im Rechtssinne auszugehen.
Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für Dritte als einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von einer Minute und 11 Sekunden auf einem kurzen Abschnitt der Autobahn verübt werden.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.06.2009, AZ: 5 Ss OWi 297/09

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Niemals ohne Parkausweis:

Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug in einer Anwohnerparkzone abstellt, ohne einen entsprechenden Ausweis sichtbar im Fahrzeug zu hinterlassen, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Parkberechtigung nicht ohne weiteres geklärt und der Fahrzeugführer nicht kurzfristig herbeigerufen werden kann, um das Fahrzeug wegzufahren. Das Abschleppen ist in diesen Fällen rechtmäßig, insbesondere auch verhältnismäßig. Das gilt sogar dann, wenn der Fahrzeugführer über einen Anwohnerausweis verfügt, der ihn zum Parken in der Zone berechtigt, aber vergessen hat, den Ausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 27.08.2009, AZ: 5 A 1430 / 09

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Fahrzeug darf repariert werden:

Der Kläger war mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt. Die Alleinschuld lag beim Unfall-gegner. Die Reparaturkosten wollte die Haftpflichtversicherung nicht ersetzen: Diese lagen über den Kosten, die der Kläger gehabt hätte, wenn er einen anderes, gleichwertiges Fahrzeug gekauft hätte. Die Versicherung meinte, der Schadensersatzanspruch des Klägers sei auf den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt. Das OLG Celle erteilte dieser Ansicht eine Abfuhr und gab dem Kläger Recht: Der Geschädigte könne ein Interesse haben, das ihm bekannte KFZ reparieren zu lassen. Daher seien ihm die Reparaturkosten bis zur 1,3 -fachen Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.

OLG Celle, Urteil vom 02.12.2009, AZ: 14 U 123/09

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Kein Umtausch beim Führerschein:

Wird ein ungültiger, im Ausland erworbener Führerschein in einem Drittstatt lediglich umgetauscht, entsteht dadurch keine neue Fahrberechtigung.
In der Vergangangenheit erwarben Personen, denen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, eine neue in Tschechien, obwohl sie dort keinen Wohnsitz haben. Ausländische Führerscheine mit deutschem Wohnsitzeintrag sind hier allerdings ungültig. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Wohnsitz in einem Drittland angemeldet und der ungültige Führerschein dort umgetauscht wird.

Bayrische Verwaltungsgerichtshof, AZ: 11 Cs 09.1122

Eigene Anmerkung: Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne offizielle Anerkennung mit einem ab 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein nicht fahren.
ACHTUNG VOR FÜHRERSCHEINBETRÜGER

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Rotlichtverstoß kann Versicherungsschutz kosten:

Fährt jemand bei Rotlicht über die Ampel und es kommt zu einem Unfall, hat das nicht nur Konsequenzen für den Führerschein. Es können auch Versicherungsleistungen gekürzt oder bis zu 100% zurück verlangt werden.
Eine Fahrerin hatte das Rotlicht übersehen, das seit mehreren Sekunden rot zeigte. Ungünstige Lichtverhältnisse, wie zum Beispiel eine tief stehende Sonne oder Irrtum konnte ausgeschlossen werden. Der Fahrerin wurde grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt und der Versicherung hat die Leistung um die Hälfte gekürzt und damit recht bekommen.

Landgericht Münster, AZ: 15 O 141 / 09

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Begleitendes Fahren ab 17

Alter:             mit 16 1/2 Jahre kann die Ausbildung begonnen werden
Gültig:            Deutschland
Fahrerlaubnisklasse für Roller (M), S , L ---Anhängerführerschein mit BF17: kein Problem

Begleitperson: (Anzahl nicht vorgeschrieben)

Alter:          30 Jahre , mindestens 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Punkte:        3
Promille:     max. 0,5 (nicht Fahren, wenn Person unter anderen berauschenden Mitteln steht
Aufgaben:

ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG

OHNE BEGLEITUNG FAHREN:

Der Fahrer darf das Fahrzeug nur führen, wenn er von einer der namentlich benannten Person begleitet wird. Ein Verstoß dagegen hat zwingend den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge. Zudem wird ein Aufbauseminar bei Wiedererteilung angeordnet. (STVG §6e)

Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot der Begleitperson:
Fährt die Begleitperson dennoch mit, wird gegen diese keine Sanktionen erhoben, aber gegen den jungen Fahrer: Ordnungswidrigkeit nach: FeV §75 Nr. 9 da er FeV § 48a Abs. 2 Satz 1 zuwiderhandelt.

 


Schlüsselnummern auf dem Führerschein






Zahlenkombinationen Erklärung
01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
01.01 Fahrer ist Brillenträger.
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen.
01.03 Fahrer muß eine Schutzbrille tragen.
02 Fahrer braucht eine Hörhilfe.
03 Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen.
05 Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen.
05.01 Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren.
05.02 Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts fahren.
05.03 Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren.
05.04 Fahrer darf nicht schneller als ... km/h fahren.
05.05 Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren.
05.06 Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren.
05.07 Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren.
10 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Schaltung fahren.
15 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Kupplung fahren.
20 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bremsmechanismen fahren.
25 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
30 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten kombinierten Brems- und Beschleunigungsmechanismen fahren.
35 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bedienvorrichtungen fahren.
40 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Lenkung fahren.
42 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Rückspiegeln fahren.
43 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßtem Fahrersitz fahren.
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Fahrer darf nur Krafträder mit Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel fahren.
44.02 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter handbetätigter Bremse fahren.
44.03 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter fußbetätigter Bremse fahren.
44.04 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
44.05 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter Handschaltung und Handkupplung fahren.
44.06 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Rückspiegeln fahren.
44.07 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Kontrolleinrichtungen fahren.
44.08 Die Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen.
45 Fahrer darf nur Krafträder mit Beiwagen fahren.
50 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
51 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen)
55 Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
70 Führerschein wurde umgetauscht Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates).
71 Führerschein ist ein Duplikat (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen).
72 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) fahren.
73 Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) fahren.
74 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1) fahren.
75 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren.
76 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) fahren.
77 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
  1. die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
  2. der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E).
78 Fahrer darf nur Automatik fahren.
79 Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen:
  • (C1E > 12000 kg, L <= 3)
    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
  • (S1 <= 24/7500 kg)
    Begrenzung der Klasse D auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Plätze, einschließlich Fahrersitz.

b) nationale Schlüsselzahlen - diese Berechtigungen gelten nur im Inland

Zahlenkombinationen Erklärung
104 Fahrer muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen.
171 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
172 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
173 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei Gesamtzugmasse über 12000 kg.
174 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
176 Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt.
177 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
178 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D oder D1 nur im Linienverkehr fahren.
179 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D1 nur fahren, wenn überwiegend Familienangehörige befördert werden.
180 Fahrer darf bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, machen. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
181 Klasse T/S, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S

Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.