Berufskraftfahrer-Weiterbildung
gilt für: Fahrerlaubnisklassen: C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE
Nächster Kurs in Krauchenwies am02.04.2011 um 0900h (Modul 1)undneuer Termin ( Modul 5) |
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auf Wunsch mit Verpflegung(super günstig...)
Für diese Weiterbildung ist die Fahrschule Uwe Boos und Fahrschule m-way
(Inh.: Michael Ladwig), beides Gesellschafter der Fahrschule 13 GbR, verantwortlich.
- Gilt für alle Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft-oder Personverkehr ab 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht
Ausgenommen von dieser Regel:
- zulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Bundeswehr, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, Feuerwehr die deren Weisungen unterliegen
- Notfallrettung von anerkannten Rettungsdiensten
- Techn Entwicklung, Reparatur und Wartungsarbeiten, technische Untersuchungen/Prüfungen
- Beförderung von Material/Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet...sofern er dieses nicht als Hauptbeschäftigung durchführt
Übergangsvorschriften:
C1E,C1E,C,CE: Fahrerlaubnisklasse erworben vor 10.09.2009:
Weiterbildung alle 5 Jahre, erstmalig bis 2014(Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung der Frist für die Weiterbildung bis 2016 möglich). Ziel ist es, die ärztliche Untersuchung und die Weiterbildung zeitlich zusammen zulegen um die Kosten und den Aufwand gering zu halten. (Nachweis ist mitzuführen)
Führerschein nach dem 10.09.2009
Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrerausbildung,
danach alles 5 Jahre, erstmalig bis 2014
D1E,D1E,D,DE: Fahrerlaubnisklasse erworben vor 10.09.2008:
Weiterbildung alle 5 Jahre, erstmalig bis 2013(Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung der Frist für die Weiterbildung bis 2015 möglich). Ziel ist es, die ärztliche Untersuchung und die Weiterbildung zeitlich zusammen zulegen um die Kosten und den Aufwand gering zu halten. (Nachweis ist mitzuführen)
Führerschein nach dem 10.09.2008
Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrerausbildung,
danach alles 5 Jahre, erstmalig bis 2013
Grundqualifikation:
+ Besitz der Fahrerlaubnisklasse erforderlich
+ Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder
+
Abschluß Ausbildung Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Abschluß
Beschleunigte Grundqualifikation:
+ 140 Std. Schulung an einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie Theorieprüfung bei der IHK
Weiterbildung:
+ Lehrgang mit 35 Std.
