Seminare:

 

Berufskraftfahrer:

Da war noch was :


Berufskraftfahrer-Weiterbildung

gilt für: Fahrerlaubnisklassen: C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE

Nächster Kurs in Krauchenwies am

02.04.2011 um 0900h (Modul 1)

und

neuer Termin ( Modul 5)

...

auf Wunsch mit Verpflegung(super günstig...)

 

Für diese Weiterbildung ist die Fahrschule Uwe Boos und Fahrschule m-way
(Inh.: Michael Ladwig), beides Gesellschafter der Fahrschule 13 GbR, verantwortlich.

 

 

Ausgenommen von dieser Regel:

 

Übergangsvorschriften:

 

C1E,C1E,C,CE: Fahrerlaubnisklasse erworben vor 10.09.2009:

Weiterbildung alle 5 Jahre, erstmalig bis 2014(Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung der Frist für die Weiterbildung bis 2016 möglich). Ziel ist es, die ärztliche Untersuchung und die Weiterbildung zeitlich zusammen zulegen um die Kosten und den Aufwand gering zu halten. (Nachweis ist mitzuführen)

 

Führerschein nach dem 10.09.2009

Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrerausbildung,
danach alles 5 Jahre, erstmalig bis 2014

 

 

D1E,D1E,D,DE: Fahrerlaubnisklasse erworben vor 10.09.2008:

Weiterbildung alle 5 Jahre, erstmalig bis 2013(Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung der Frist für die Weiterbildung bis 2015 möglich). Ziel ist es, die ärztliche Untersuchung und die Weiterbildung zeitlich zusammen zulegen um die Kosten und den Aufwand gering zu halten. (Nachweis ist mitzuführen)

 

Führerschein nach dem 10.09.2008

 

Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrerausbildung,
danach alles 5 Jahre, erstmalig bis 2013

 

Grundqualifikation:

+ Besitz der Fahrerlaubnisklasse erforderlich
+ Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder
+ Abschluß Ausbildung Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Abschluß

 

Beschleunigte Grundqualifikation:

+ 140 Std. Schulung an einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie Theorieprüfung bei der IHK

Weiterbildung:

+ Lehrgang mit 35 Std.